KEINE TESTPFLICHT MEHR FÜR
GEIMPFTE & GENESE
Liebe Kunden,
Ab Montag, 3. Mai 2021, gilt eine neue Corona-Schutzverordnung in NRW nach der vollständig geimpfte und genese Personen keinen negativen Corona-Test mehr beim Friseur vorlegen müssen!
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:
- den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Unsere Salons halten sich an die geltenden, gesetzlichen Vorgaben, insbesondere auch in Corona-Zeiten. Achten Sie als Kundin oder Kunde bei Ihrem nächsten Friseurtermin unbedingt auch darauf:
- Kein Einlass ohne Terminvereinbarung!
- Kunden und Friseure müssen eine FFP2-Maske tragen.
- Erlaubt sind nur Test von zertifizierten Testzentren & die nicht älter als 24 Stunden sind!
- Dienstleistungen, bei denen Friseure dem Gesicht des Kunden besonders nah kommen, bleiben bis auf weiteres verboten, so z.B. Augenbrauen- und Wimpernfärben, Augenbrauenzupfen, Gesichtskosmetik, Rasieren und Bartpflege.
- Haarschnitt nur am gewaschenen Haar
- Die Kontaktdaten der Kunden müssen dokumentiert werden (Personalausweis mitbringen!).
- Halten Sie vereinbarte Termine bitte ein!
Bleiben Sie Gesund!
Herzlichst Ihr Team Irina Gubanov