KEINE TESTPFLICHT MEHR FÜR
GEIMPFTE & GENESE

Liebe Kunden,

Ab Montag, 3. Mai 2021, gilt eine neue Corona-Schutzverordnung in NRW nach der vollständig geimpfte und genese Personen keinen negativen Corona-Test mehr beim Friseur vorlegen müssen!

Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:

  • den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Unsere Salons halten sich an die geltenden, gesetzlichen Vorgaben, insbesondere auch in Corona-Zeiten. Achten Sie als Kundin oder Kunde bei Ihrem nächsten Friseurtermin unbedingt auch darauf:

  • Kein Einlass ohne Terminvereinbarung!
  • Kunden und Friseure müssen eine FFP2-Maske tragen.
  • Erlaubt sind nur Test von zertifizierten Testzentren & die nicht älter als 24 Stunden sind!
  • Dienstleistungen, bei denen Friseure dem Gesicht des Kunden besonders nah kommen, bleiben bis auf weiteres verboten, so z.B. Augenbrauen- und Wimpernfärben, Augenbrauenzupfen, Gesichtskosmetik, Rasieren und Bartpflege.
  • Haarschnitt nur am gewaschenen Haar
  • Die Kontaktdaten der Kunden müssen dokumentiert werden (Personalausweis mitbringen!).
  • Halten Sie vereinbarte Termine bitte ein!

Bleiben Sie Gesund!

Herzlichst Ihr Team Irina Gubanov